Maulkorbpflicht
bei der Deutschen Bahn AG
Auskünfte von Bahnbediensteten
Brigitte Pick
März 2002
Im Wartezimmer meiner Tierärztin lag wie immer die aktuelle Ausgabe der
Zeitschrift "Lebendige Tierwelt" zur Mitnahme aus. Folgender Artikel
fiel mir auf:
Maulkorb
im Zug
Entnommen: Lebendige Tierwelt 3/2002
Seit
Mitte Juni gelten für Zugfahrten mit Fahrscheinen nach dem Tarif der Deutschen
Bahn neue Vorschriften für die Mitnahme von Hunden. Danach müssen alle Hunde,
die nicht in einem Behältnis (Tragetasche oder Transportbox) befördert werden
können, einen geeigneten Maulkorb tragen. Der Maulkorbzwang gilt nicht für
Blindenführhunde. Gleichzeitig entfällt das Verbot, sog. Kampfhunde
mitzunehmen. Am Preis des Fahrscheins ändert sich nichts: Für die größeren
Hunde müssen Fahrscheine zur Hälfte des normalen Fahrpreises gekauft werden. Für
Fahrten mit Verbundfahrscheinen gibt es je nach Verkehrsverbund unterschiedliche
Bestimmungen.
be
An
alle Kuvaszbesitzer, die wegen der letzten Landeshundeverordnung (2001) einen
Maulkorb gekauft haben: Schmeißen sie diesen auf den Sperrmüll! Falls Sie und
Ihr Hund in die Verlegenheit kommen, die Deutsche Bahn benutzen zu müssen,
bewahren Sie ihn um Himmels Willen auf.
Naiv
glaubte ich, der §2 des neuen LhundG NRW (Allgemeine Pflichten) würde auch für
die DB gelten. Nein, die DB hat ihre eigenen Bestimmungen. Nur leider sind diese
scheinbar von Bahnhof zu Bahnhof, in diesem Fall Bahnhöfe in Niedersachsen, NRW
und Hessen, verschieden.
Auskunft
Hauptbahnhof Osnabrück:
„Keine Ahnung, muss ich nachfragen.“Wenig später: „Nein, Hunde dürfen
ohne Maulkorb reisen“.
Toll, fand ich, und dann fiel mir ein, Osnabrück liegt ja in Niedersachsen, da
gab es nie eine Maulkorbpflicht.
Auskunft
Hauptbahnhof Münster:
„Ja, im Zug sind Maulkörbe für Hunde Pflicht“.
Ok. dachte ich, was passiert, wenn ich mit meinem Hund von Osnabrück - Münster
- Hamm-Westfalen, selbstverständlich mit umsteigen, über Düsseldorf günstig
nach Wiesbaden fahren möchte.
Auskunft
Bahnhof Hamm/Westf.:
„Zugreise nur mit Maulkorb und am besten zwei, für den Hundebesitzer einen
mit.“
Ja, ja, die Westfalen waren immer schon ein „lustiges“ Völkchen!
Auskunft
Hauptbahnhof Düsseldorf (LhundG-Experte?):
„Nein, wenn der Hund gechipt ist und Sie bei der Fahrscheinkontrolle den
Sachkundeausweis bzw. die Testbescheinigung für das Wesen vorzeigen, darf ohne
Maulkorb gefahren werden."
Auskunft
Bahnhof Wiesbaden:
„Laut unserer Bestimmung muss Ihr Hund im Zug einen Beißkorb tragen.“
Jetzt war ich verwirrt, und spielte gedanklich folgendes durch:
Zugeinstieg in Osnabrück – Maulkorb im Rucksack. Vor der Einfahrt Münster
Hauptbahnhof – Maulkorb überziehen. Umsteigen in Hamm – Maulkorb auflassen
da Bahngelände. Einfahrt Düsseldorf Hauptbahnhof – runter mit dem Ding.
Einfahrt Wiesbaden wieder anlegen und erst beim Verlassen des Bahnhofgeländes
abnehmen.
Welche
Auskunft ist relevant? Erkundigungen im Kollegen- und Bekanntenkreis zeigten,
Landeshundegesetzt hin oder her, die DB lässt große Hunde nur mit Maulkorb in
ihre Züge.