Maulkorbpflicht bei der Deutschen Bahn AG
Auskünfte von Bahnbediensteten
Brigitte Pick
März 2002


Im Wartezimmer meiner Tierärztin lag wie immer die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift "Lebendige Tierwelt" zur Mitnahme aus. Folgender Artikel fiel mir auf:

Maulkorb im Zug
Entnommen: Lebendige Tierwelt 3/2002

Seit Mitte Juni gelten für Zugfahrten mit Fahrscheinen nach dem Tarif der Deutschen Bahn neue Vorschriften für die Mitnahme von Hunden. Danach müssen alle Hunde, die nicht in einem Behältnis (Tragetasche oder Transportbox) befördert werden können, einen geeigneten Maulkorb tragen. Der Maulkorbzwang gilt nicht für Blindenführhunde. Gleichzeitig entfällt das Verbot, sog. Kampfhunde mitzunehmen. Am Preis des Fahrscheins ändert sich nichts: Für die größeren Hunde müssen Fahrscheine zur Hälfte des normalen Fahrpreises gekauft werden. Für Fahrten mit Verbundfahrscheinen gibt es je nach Verkehrsverbund unterschiedliche Bestimmungen.
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An alle Kuvaszbesitzer, die wegen der letzten Landeshundeverordnung (2001) einen Maulkorb gekauft haben: Schmeißen sie diesen auf den Sperrmüll! Falls Sie und Ihr Hund in die Verlegenheit kommen, die Deutsche Bahn benutzen zu müssen, bewahren Sie ihn um Himmels Willen auf.

Naiv glaubte ich, der §2 des neuen LhundG NRW (Allgemeine Pflichten) würde auch für die DB gelten. Nein, die DB hat ihre eigenen Bestimmungen. Nur leider sind diese scheinbar von Bahnhof zu Bahnhof, in diesem Fall Bahnhöfe in Niedersachsen, NRW und Hessen, verschieden.

Auskunft Hauptbahnhof Osnabrück:
„Keine Ahnung, muss ich nachfragen.“Wenig später: „Nein, Hunde dürfen ohne Maulkorb reisen“.
Toll, fand ich, und dann fiel mir ein, Osnabrück liegt ja in Niedersachsen, da gab es nie eine Maulkorbpflicht.

Auskunft Hauptbahnhof Münster:
„Ja, im Zug sind Maulkörbe für Hunde Pflicht“.
Ok. dachte ich, was passiert, wenn ich mit meinem Hund von Osnabrück - Münster - Hamm-Westfalen, selbstverständlich mit umsteigen, über Düsseldorf günstig nach Wiesbaden fahren möchte.

Auskunft Bahnhof Hamm/Westf.:
„Zugreise nur mit Maulkorb und am besten zwei, für den Hundebesitzer einen mit.“
Ja, ja, die Westfalen waren immer schon ein „lustiges“ Völkchen!

Auskunft Hauptbahnhof Düsseldorf (LhundG-Experte?):
„Nein, wenn der Hund gechipt ist und Sie bei der Fahrscheinkontrolle den Sachkundeausweis bzw. die Testbescheinigung für das Wesen vorzeigen, darf ohne Maulkorb gefahren werden."

Auskunft Bahnhof Wiesbaden:
„Laut unserer Bestimmung muss Ihr Hund im Zug einen Beißkorb tragen.“
Jetzt war ich verwirrt, und spielte gedanklich folgendes durch:
Zugeinstieg in Osnabrück – Maulkorb im Rucksack. Vor der Einfahrt Münster Hauptbahnhof – Maulkorb überziehen. Umsteigen in Hamm – Maulkorb auflassen da Bahngelände. Einfahrt Düsseldorf Hauptbahnhof – runter mit dem Ding. Einfahrt Wiesbaden wieder anlegen und erst beim Verlassen des Bahnhofgeländes abnehmen.

Welche Auskunft ist relevant? Erkundigungen im Kollegen- und Bekanntenkreis zeigten, Landeshundegesetzt hin oder her, die DB lässt große Hunde nur mit Maulkorb in ihre Züge. Ich denke, dass es tatsächlich so ist. Nur, wieso sind die sich nicht einig, schließlich müsste diese Bestimmung für ganz Deutschland gelten, das Unternehmen Deutsche Bahn ist schließlich keine Ländersache, oder habe ich da was verpasst?